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„In der nächsten industriellen Revolution sollte
alles Wachstum nach der Triple Top Line ausgerichtet
sein, die Systeme und Produkte hinsichtlich ihrer ökonomischen,
sozialen, ökologischen und kulturellen Verträglichkeit klassifiziert
- mit dem Ziel der gleichberechtigten Förderung und des Ausbaus
jedes einzelnen dieser Aspekte“
(Michael Braungart)

 

Umwelt- und Sozialstandards

Die Einhaltung der jeweiligen länderspezifischer Gesetze zum Umweltschutz und Sozialrechten in der Automobilindustrie durch die Unternehmen wird als selbstverständlich betrachtet. Für die OEMs (Original Equipment Manufacturer) im Wirtschaftsraum Europa gilt nationales Recht sowie europäisches Recht. Im globalisierten Markt entlang der Zulieferkette gilt allerdings eine große Vielzahl unterschiedlicher Gesetze: So entsprechen die Gesetze nicht den Standards internationalem Recht oder aber es gibt überhaupt keine entsprechenden Gesetze. Weiterhin ist es auch möglich, dass die Überwachung zur Einhaltung der Gesetze aus politischen Gründen nicht gegeben ist. Um sich als Fahrzeughersteller mit Produktverantwortung nach eigenem Leitbild ethisch korrekt zu verhalten, ist die Einhaltung und Überprüfung von Standards der Lieferanten in der Lieferkette außerhalb und auch innerhalb des EU Wirtschaftsraums moralisch verpflichtend. Das bedeutet die Einhaltung der Gesetze, unternehmensinterne Selbstverpflichtungen, so wie Standards, zu denen sich freiwillig bekannt wird. Aus Sicht eines europäischen Fahrzeugherstellers folgt daraus, dass die gleichen gesetzlichen Anforderungen und Standards, die für den OEM gelten, auch für alle Lieferanten in der Lieferkette verpflichtend sein müssen. Die Übertragbarkeit der Anforderungen an die gesamte Lieferkette ist nur möglich, wenn die maßgeblichen Gesetze und Standards bekannt sind. Um einen Überblick der wichtigsten EU-Gesetze und bekannten Standards im Bereich Umwelt- und Sozialschutz zu geben, klick auch:
 

EU-Richtlinien       

International anerkannt Standards  

Zukünftige Standards