„In der nächsten industriellen Revolution sollte
alles Wachstum nach der Triple Top
Line ausgerichtet
sein, die Systeme und Produkte hinsichtlich ihrer ökonomischen,
sozialen, ökologischen und kulturellen Verträglichkeit klassifiziert
- mit dem Ziel
der gleichberechtigten Förderung und des Ausbaus
jedes einzelnen dieser Aspekte“
(Michael
Braungart)
Umwelt- und Sozialstandards
Die Einhaltung der jeweiligen länderspezifischer Gesetze zum Umweltschutz und Sozialrechten
in der Automobilindustrie durch die Unternehmen wird als selbstverständlich betrachtet.
Für die OEMs (Original Equipment Manufacturer) im Wirtschaftsraum Europa gilt nationales
Recht sowie europäisches Recht. Im globalisierten Markt entlang der Zulieferkette
gilt allerdings eine große Vielzahl unterschiedlicher Gesetze: So entsprechen die
Gesetze nicht den Standards internationalem Recht oder aber es gibt überhaupt keine
entsprechenden Gesetze. Weiterhin ist es auch möglich, dass die Überwachung zur Einhaltung
der Gesetze aus politischen Gründen nicht gegeben ist. Um sich als Fahrzeughersteller
mit Produktverantwortung nach eigenem Leitbild ethisch korrekt zu verhalten, ist
die Einhaltung und Überprüfung von Standards der Lieferanten in der Lieferkette außerhalb
und auch innerhalb des EU Wirtschaftsraums moralisch verpflichtend. Das bedeutet
die Einhaltung der Gesetze, unternehmensinterne Selbstverpflichtungen, so wie Standards,
zu denen sich freiwillig bekannt wird. Aus Sicht eines europäischen Fahrzeugherstellers
folgt daraus, dass die gleichen gesetzlichen Anforderungen und Standards, die für
den OEM gelten, auch für alle Lieferanten in der Lieferkette verpflichtend sein müssen.
Die Übertragbarkeit der Anforderungen an die gesamte Lieferkette ist nur möglich,
wenn die maßgeblichen Gesetze und Standards bekannt sind. Um einen Überblick der
wichtigsten EU-Gesetze und bekannten Standards im Bereich Umwelt- und Sozialschutz
zu geben, klick auch:
International anerkannt Standards