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Europäisch bedeutende gesetzliche Rahmenbedingungen

Altfahrzeugverordnung

Ziel der EU-Altfahrzeugverordnung 2000/53/EG ist die Vermeidung von Abfällen und Wiederverwertung von Altfahrzeugen und ihren Bauteilen. Weiterhin wird ein Verbot von chemischen Substanzen, wie Schwermetallen und Chrom geregelt. Um in diesem Zusammenhang nationale und internationale Gesetzgebungen zu erfüllen, ist in der EU das IMDS-Datenbanksystem eingeführt worden. IMDS (International Material Data System) – Diese Datenbank fasst durch die Sammlung von Materialdatenblättern alle umweltrelevanten Informationen von Bauteilen für ein bestimmtes Produkt in der Lieferkette zusammen.

REACH

Die EU-Chemikalienverordnung 1907/2006, auch als REACH-Verordnung bezeichnet, steht für Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals. Ein Ziel der Verordnung lautet:

„Entsprechend dem am 4. September 2002 vom Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung in Johannesburg angenommenen Durchführungsplan will die Europäische Union bis 2020 erreichen, dass Chemikalien so hergestellt und eingesetzt werden, dass erheblich nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden“.

Die IMDS Datenbank ist Teil der REACH Verordnung.

Verringerung der CO2-Emissionen in der EU

Die EU Verordnung (EG) Nr. 443/2009 zur Verringerung der CO2-Emissionen normt den durchschnittlichen Ausstoß von CO2 neu zugelassenen Personenkraftwagen auf 130 g/km, ab 2020 auf 95g/km. Neben einigen Abstufungen wird in den kommenden Jahren bis 2020 die Masse der Automobile als Parameter in die Berechnung zulässiger CO2 Emission einbezogen. Dies hat zu kontroversen Diskussionen geführt und nimmt nach Meinung verschiedener Umweltorganisationen ausschließlich Rücksicht auf den sonst vermeintlich ökonomischen Nachteil deutscher Premiumherstellern mit durchschnittlich schwereren Fahrzeugen im Portfolio.

„Damit die Vielfalt des Automarkts und seine Fähigkeit, unterschiedlichen Wünschen der Verbraucher gerecht zu werden, erhalten bleibt, sollten die CO2-Ziele für Personenkraftwagen in linearer Abhängigkeit vom Nutzwert der Fahrzeuge festgesetzt werden. Ein geeigneter Parameter zur Beschreibung des Nutzwerts ist die Masse, die in einer Korrelation zu den derzeitigen Emissionen steht und somit zu realistischeren und wettbewerbsneutralen Zielvorgaben führt“.

Trotz der Einschränkungen des Gesetzes wird davon ausgegangen, dass es für die ökonomische Zukunft der Automobilhersteller und Lieferanten überlebenswichtig ist, weitreichende, freiwillige Selbstverpflichtungen zur Nachhaltigkeit einzugehen und als internationale Standards voran zu treiben. Am Beispiel der „Sustainability Dialogue“ Initiative der DAIMLER AG soll das Gespräch mit den Stakeholdern, wie NGO’s und Wettbewerbern gesucht werden, um gemeinsam einheitliche Umwelt- und Sozialstandards weiter voran zu treiben.

 

 

Mehr zum Thema  siehe Masterarbeit.