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International anerkannte Standards

Ein Auto besteht aus bis zu 9.000 Hauptkomponenten, hergestellt von ungefähr 3500 Lieferanten. Die Aufgaben des Beschaffungsmanagements in der Automobilindustrie sind komplex, da bestimmte Standards in der Zulieferkette durchgesetzt werden sollen. Eine praktische Lösung wäre eine funktionierende Lieferantenkommunikation mit der Verpflichtung der Beteiligten, definierte international anerkannte Standards weiter zu kommunizieren und das vom ersten bis zum letzten Lieferanten in der Lieferkette. Vorausgesetzt die EU- und auch die länderspezifischen Umwelt- und Sozialgesetze werden von allen Lieferanten in der Lieferantenkette umgesetzt und die vom OEM vorgegebenen freiwilligen Standards in den Unternehmen akkreditiert, könnte es trotz hoher Komplexität gelingen, die Lieferkette zur Nachhaltigkeit anzuhalten. Nach dem Kapitel der verpflichtenden europäischen Gesetzgebung soll das folgende Kapitel einen Überblick der freiwilligen internationalen Umwelt- und Sozialstandards geben.

ISO 26000

Die ISO 26000 wurde von internationalen Gremien als erster Standard zur freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung entwickelt und im November 2010 erstmalig veröffentlicht. Bewusst wurde die Möglichkeit zur Zertifizierung ausgeschlossen, so dass es sich eher um einen Leitfaden zur freiwilligen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung handelt. Zielsetzung ist es, die Förderung gesellschaftlicher Verantwortung durch die Integration der Norm in die Geschäftsprozesse von Organisationen.

Die ISO 26000 versucht den Begriff „gesellschaftliche Verantwortung“ durch 7 Prinzipien zu erklären.

1. Rechenschaftspflicht

2. Transparenz

3. Ethisches Verhalten

4. Achtung der Interessen der Stakeholder

5. Achtung der Rechtsstaatlichkeit

6. Achtung der internationalen Verhaltensstandards

7. Achtung der Menschenrechte

Für die praktische Umsetzung konzentriert sich die Norm auf 7 Kernthemen und definiert zu jedem einige Handlungsfelder, um gesellschaftliche Verantwortung umzusetzen:

Organisationsführung: Die Organisationsführung muss als Kernthema gesondert betrachtet werden, da sie die Voraussetzung zur Umsetzung der anderen 6 Kernthemen und den dazugehörigen Handlungsfelder ist.

Handlungsfelder des Kernthemas Menschenrechte: Gebührende Sorgfalt, kritische Situation in Bezug auf Menschenrechte, Vermeidung von Mitschuld, Umgang mit Menschenrechtsbeschwerden, Diskriminierung von schutzbedürftigen Gruppen, Bürgerrechte und politische Rechte, Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Grundprinzipien und -rechte am Arbeitsplatz.

Handlungsfelder des Kernthemas Arbeitsbedingungen: Beschäftigung und Arbeitsbedingungen, Arbeitsbedingungen und sozialer Schutz, sozialer Dialog, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, menschliche Entwicklung und Schulungen am Arbeitsplatz.

Handlungsfelder des Kernthemas Umwelt: Vermeidung von Umweltbelastungen, nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt und Wiederherstellung natürlicher Lebensräume.

Handlungsfelder des Kernthemas anständige Handlungsweisen: Antikorruption, Verantwortungsvolle politische Mitwirkung, fairer Wettbewerb, Förderung gesellschaftlicher Verantwortung in der Wertschöpfungskette, Achtung vor Eigentumsrechten.

Handlungsfelder des Kernthemas Konsumentenfragen: Angemessenes Vorgehen beim Marketing, Informationen und Vertragsgestaltung, Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten, Nachhaltiger Konsum, Kundendienst, Beschwerde- und Konfliktlösung, Schutz und Vertraulichkeit von Kundendaten, Sicherung der Grundversorgung, Aufklärung und Bewusstseinsbildung.

Handlungsfelder des Kernthemas regionale Einbindung und Entwicklung des Umfeldes: Regionale Einbindung, Bildung und Kultur, Schaffung von Arbeitsplätzen und Entwicklung von Fertigkeiten, Technologien entwickeln und Zugang zu diesen ermöglichen, Wohlstand und Einkommen schaffen, Gesundheit und Investitionen zugunsten des Gemeinwohls.

Zum Kernthema „regionale Einbindung und Entwicklung des Umfeldes“ sind die Handlungsfelder „Zugang zu Technologien“ (Patenten) und „Investitionen zugunsten des Gemeinwohls“ neu und bislang mit keiner Norm abgedeckt. Diese beiden Handlungsfelder erweitern das Modell der drei Säulen der Nachhaltigkeit oder der „Triple Bottom Line“, wie im Kapitel 2.2.1 vorgeschlagen, mit den Säulen „Gemeinwohlorientierung“ als Unternehmenszweck und „Bildung“ oder der „Zugang zu Wissen“, zu einem Modell mit fünf Säulen.

ISO 14001

Die ISO 14001 ist erstmalig 1996 veröffentlicht worden. Es ist ein Teil der Normserie 14000, die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem festlegt. Die Norm hat das Ziel Unternehmen systematisch beim Aufbau des Umweltmanagements zu unterstützen und kontinuierlich Umweltschutzaspekte in die Managemententscheidungen einzubinden und damit zu verbessern. Die ISO 14062 befasst sich mit umweltgerechter Produktentwicklung und die ISO 14040 mit der Produktökobilanz über den Lebenszyklus. Die Norm kann zertifiziert werden.

EMAS III (Eco-Management & Audit Scheme)

Die EMAS Verordnung (ehemals EU Öko-Verordnung) wurde von der Europäischen Union 1995 erstmals veröffentlicht und seitdem zweimal aktualisiert (2001 u. 2009). EMAS ist eine Umweltmanagementnorm. Unternehmen können sich entsprechend der Norm zertifizieren lassen. In der Automobilindustrie steht die EMAS gleichwertig neben der ISO 14001 und wird von den meisten OEMs für die Zulieferkette anerkannt.

Das Ziel von EMAS.

„[…] besteht darin, kontinuierliche Verbesserungen der Umweltleistung von Organisationen zu fördern, indem die Organisationen Umweltmanagementsysteme errichten und anwenden, die Leistung dieser Systeme einer systematischen, objektiven und regelmäßigen Bewertung unterzogen wird, Informationen über die Umweltleistung vorgelegt werden, ein offener Dialog mit der Öffentlichkeit und anderen interessierten Kreisen geführt wird und die Arbeitnehmer der Organisationen aktiv beteiligt werden und eine angemessene Schulung erhalten.“

ICC Charta für eine langfristige tragfähige Entwicklung

Die ICC (International Chamber of Commerce) ist eine nichtstaatliche internationale Handelskammer, die auf der Weltindustriekonferenz für Umweltmanagement 1991 in Wien die Grundsätze des Umweltschutzes und der nachhaltigen Entwicklung in einer Charta verabschiedet hat. Präsentiert wurde das Dokument auf der berühmten Umwelt-Konferenz in Rio de Janeiro 1992. Eine große Anzahl von Unternehmen weltweit bekennt sich zur ICC Umweltcharta, die Unternehmen und Organisationen dabei unterstützen sollen, Umweltschutz in die Praxis umzusetzen. Die ICC Charta für nachhaltige Entwicklung ist eine Orientierungshilfe und definiert 16 Grundprinzipien.

UN Global Compact

Im Juli 2011 waren weltweit über 8000 Mitglieder dem vom damaligen UN Generalsekretär Kofi Anan 1999 initiierten „Global Compact“ der Vereinten Nationen beigetreten. Die ICC griff diese Initiative auf und ist auch heute noch Ansprechpartner. In Deutschland sind zurzeit 24 DAX30 Unternehmen und insgesamt fast 200 Unternehmen und NGO’s Teilnehmer des „Global Compact“.Die Teilnahme am „Global Compact“ ist eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung von 10 Grundprinzipien, die in die Bereiche Menschenrechte, Umweltschutz, Arbeitsnormen und Anti-Korruption fallen. Der Teilnehmer verpflichtet sich jedes Jahr ein Fortschrittsbericht zu kommunizieren, der aber nicht überprüft wird. Es gibt keine Verpflichtung nach einer international anerkannten Richtlinie zu berichten. Der aktuelle Stand ist der vielbeachtete Framework "Protect, Respect and Remedy" von Prof. John Ruggie.

ILO Kernarbeitsnormen

Die UN-Agentur ILO “International Labour Organisation” besteht seit 1919 und wurden als Teil des Friedensvertrages von Versailles, der den ersten Weltkrieg beendete gegründet. Die ILO-Verfassung wurde seitdem durch ihre Mitglieder kontinuierlich weiter entwickelt. Ziel ist es eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zur erreichen.

„[…] in einem durch Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit und Menschenwürde geprägten Umfeld für Frauen und Männer menschenwürdige und produktive Arbeit zu schaffen. […] die Rechte der Arbeitnehmer bei der Arbeit weiter zu entwickeln, menschenwürdige Arbeit zu fördern, den Sozialschutz zu verbessern und die Arbeitsbeziehungen zur stärken.“

 

Über 120 Mitgliedstaaten haben bislang die Kernübereinkommen ratifiziert und 1998 die Kernarbeitsnormen mit der "Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ auf der 86. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen.  Nicht nur Staaten, auch viele Unternehmen bekennen sich zu den Kernarbeitsnormen und fordern die Einhaltung dieser Kernarbeitsnormen als Teil der Kommunikation ihren Lieferanten gegenüber. Als weiteren Meilenstein verabschiedete die Internationale Arbeitskonferenz 2008 durch 182 Mitgliedsstaaten, deren Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter die „Erklärung über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung“. In dieser Erklärung wird auf den schnellen Wandel der Gesellschaft und Arbeitswelt der globalisierten Welt eingegangen und folgendes anerkannt und erklärt:

 

 Förderung von Beschäftigung durch die Schaffung eines nachhaltigen institutionellen und wirtschaftlichen Umfelds

 Entwicklung und Stärkung von Maßnahmen des sozialen Schutzes – Soziale Sicherheit und Arbeitnehmerschutz –, die nachhaltig und den innerstaatlichen Umständen angepasst sind.

 Förderung des sozialen Dialogs und der Dreigliedrigkeit (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Vertreter von Regierungen) als der zweckmäßigsten Methode

 Achtung, Förderung und Verwirklichung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die von besonderer Bedeutung sind.

 

Die Einhaltung der allgemeinen Kernarbeitsnormen wird nicht explizit überprüft. Die Mitgliedsländer verpflichten sich über die Einhaltung und Entwicklung der Kerngrundsätze jährlich zu berichten.

OECD Guidelines

1961 gegründet, steht OECD für “Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung“ und vereinigt 34 Länder. Die Organisation hat Grundsätze formuliert, die die gesellschaftliche Verantwortung von internationalen Unternehmen fördern soll und nachhaltige Unternehmensführung unterstützt. Die Leitsätze bieten eine Orientierung für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lieferanten. Neben dem „Global Compact“ und den ILO Kernarbeitsnormen gehören die OECD Leitsätze zu den Begleitinstrumenten, um international ökologischen, ökonomischen und sozialen Fortschritt zu fördern.  Die Leitsätze sind für Unternehmen freiwillig, rechtlich aber nicht bindend. Es gibt bei Verstößen gegen die Grundsätze einen Beschwerdemechanismus, aber es sind in diesem Fall keine Sanktionen vorgesehen.

SA 8000 Social Accountability

Die Nichtregierungsorganisation „Social Accountability International“ veröffentlichte 1997 den heute weltweit anerkannten Sozialstandard „SA 8000“. Die Norm versteht sich als ein Angebot an Unternehmen, Organisationen und Regierungen sich freiwillig dem Standard anzuschließen und sich auch danach zertifizieren zu lassen. Der Standard basiert auf den ILO Kernarbeitsnormen und den allgemeinen Menschenrechtskonventionen. Zum Kern der Norm gehören die Mindestanforderungen zu Arbeitsrechten, Arbeitsplatzsicherheit und dem Managementsystem. Der SA 8000 ist einer der strengsten und weltweit anerkanntesten Sozialstandards mit der Möglichkeit einer Zertifizierung weltweit. Das generelle Ziel ist es Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz als definierte Mindestanforderungen in Produktionsstätten zu verbessern. Für den Schutz von Kinderarbeit gibt es in der Norm besondere Regeln und Definitionen. Entsprechend dem Standard wird ein Kind als Kind definiert, welches jünger als 15 Jahre ist, mit der Einschränkung, dass es in dem jeweiligen Staat kein anderes Gesetz gibt, das das Alter eines Kindes höher definiert und es auch keine gesetzliche Schulpflicht über das 15. Lebensjahr hinaus existiert. Eine zusätzliche Definition ist der „junge Arbeiter“ im Alter zwischen 15 und 18 Jahre. „Junge Arbeiter“ dürfen nicht mehr als 8 Stunden arbeiten und die Zeit des Transports zum Unternehmen und wieder zurück darf nicht länger als 2 Stunden betragen. Ebenso ist für junge Arbeiter auch keine Nachtschicht erlaubt. Generell müssen existenzsichernde Löhne gezahlt werden, die den gesetzlichen Mindestlöhnen entsprechen, mindestens aber so hoch sind, um die Grundbedürfnisse der Familien der Arbeiter, bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche, sicherzustellen. Unternehmen, die sich erfolgreich nach dem Standard zertifiziert haben, verpflichten sich weit über das eigene Unternehmen hinaus Verantwortung auch für die Lieferkette zu übernehmen. Das heißt, dass zertifizierte Unternehmen die gleichen Anforderungen der SA 8000 Norm, die sie an sich selbst stellen, auch von ihren Zulieferern und allen weiteren Unterzuliefern in der Lieferkette verlangen. Ein weiterer Unterschied zu anderen Normen ist, dass während des Zertifizierung-Audits, nicht nur Dokumente und das Managementsystem auf Normkonformität nach SA 8000 geprüft werden, sondern es finden auch Gespräche mit den Mitarbeitern durch das Auditoren-Team statt. Um den Prozess zur Umsetzung des Standards zu begleiten, finden regelmäßig Prozessbegleitaudits statt. Im Gegensatz zu den ISO und DIN Standards steht der SA 8000 kostenlos im Internet zum Download zur Verfügung.Weltweit gibt es NGO’s, private Unternehmen sowie auch staatliche Institutionen als Unterstützer. In Deutschland gibt es bislang nur sehr wenige Unternehmen, die nach dem SA8000 zertifiziert sind, wie z.B. die OTTO Versandhausgruppe, Miele Haushaltsgeräte, Siemens und Tschibo GmbH.

AA1000 AccountAbility

Der AA1000 ist ein weltweit anerkannter Standard, der die Normierung der Berichterstattung und Bilanzierung von Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen festlegt. Der Standard wurde 1999 erstmals von der gemeinnützigen Organisation „Institute of Social and Ethical AccountAbility“ vorgestellt. Seit 1995 unterstützt die Organisation Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Regierungen, Nachhaltigkeitsziele bezüglich ihrer gesellschaftlichen Auswirkungen festzulegen. Eines der Hauptanliegen der Norm ist die Einbindung aller Stakeholder in den Nachhaltigkeitsprozess der Organisation. Häufig findet der AA1000 Verwendung in Bezug auf die Glaubwürdigkeit in der Kommunikation von Nachhaltigkeitsberichten und Nachhaltigkeitszielen. Für detaillierte Informationen siehe Prüfungsstandard.

GRI Global Reporting Initiative

Die GRI ist eine gemeinnützige Stiftung und wurde 1997 von CERES und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen in den USA gegründet. Die Vision der Stiftung lautet:

„Eine nachhaltige globale Wirtschaft, in der Organisationen ihre ökonomische, ökologische und soziale Leistung sowie ihr Führungsverhalten und ihren Einfluss verantwortungsvoll managen und transparent berichten.“

Die GRI stellt einen umfassenden Rahmen für die vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung für Organisationen und Unternehmen zur Verfügung. Es wurden Parameter und Indikatoren erarbeitet, die für die Berichterstattung ökologischer, ökonomischer und sozialer Leistungen von Unternehmen verwendet werden können. Für die Automobilindustrie wurden spezielle Indikatoren hinzugefügt. Bei der GRI kann eine offizielle Überprüfung der korrekten Anwendung des „Global Reporting Standards“ beantragt werden.

OHSAS 18001 Arbeitssicherheit Standard

Der OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) Standard ist eine Norm zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems. Er bildet die standardisierte Grundlage zum betrieblichen Gesundheitsschutz und zur Unfallvermeidung. Eine Zertifizierung ist möglich.

ISO 5001 Energiemanagementsysteme

Im Jahr 2011 wurde die internationale Norm ISO 5001 veröffentlicht und löst damit die ältere DIN 16001 ab. Im Kern geht es bei dieser neuen Norm um die Normierung eines Managementsystems zur Energiepolitik von Unternehmen und Organisationen. Die Norm passt sich in die Reihe anderer Normen wie ISO 14001 oder ISO 26000 ein und kann dort integriert werden. Die Norm folgt ebenso dem PDCA-Zyklus. Ohnehin als strategischer Teil eines Unternehmens übernimmt das Management die Verantwortung und legt nach der Norm die Energiepolitik in Bezug auf Energieverbrauch, Energieeffizienz und Energieeinsatz fest. Das Unternehmen verpflichtet sich zur ständigen Verbesserung, um damit energetische Aufwände zu minimieren. Die Energiepolitik muss nach der Norm dokumentiert und im Unternehmen kommuniziert werden.

Mehr zum Thema  siehe Masterarbeit.